Gerichtsurteile
und Informationen

Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass nachfolgende Texte und Gerichtsurteile sinngemäß übernommen wurden und lediglich zu Ihrer Information dienen. Bei der Verwendung / Nutzung dieser Informationen ist die Rechtsverbindlichkeit vom jeweiligen Nutzer selbst sicherzustellen. Die Fa. Siebert & Co. haftet nicht für Richtigkeit beziehungsweise Rechtsverbindlichkeit!

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Kürzel Ausgeschrieben

AG - Amtsgericht

LG - Landgericht

OLG - Oberlandesgericht

OVG - Oberverwaltungsgericht

BGH - Bundesgerichtshof

BVerfG - Bundesverfassungsgericht

BVerwG - Bundesverwaltungsgericht

LAG - Landesarbeitsgericht

MM - MieterMagazin

NJW - Neue Juristische Wochenschrift

NZM - Neue Zeitschrift Mietrecht

GE - Zeitschrift Das Grundeigentum

WM - Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht

DWW - Zeitschrift Deutsche Wohnungswirtschaft

Az. - Aktenzeichen

Wohnungskündigung -  5-Jahresfrist

Wohnungskündigung bei Schwangerschaft

Untervermietung

Ehepartner muss nach Trennung Mietforderungen nachkommen

Bundesarbeitsgericht - Umzug bei Arbeitslosigkeit

Schadensersatz von Umzugshelfern

Wohnungskündigung wegen nicht fachmännischer Gartenpflege

Wohnungskündigung wegen Nichteinhaltung der Reinigungsordnung

Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages keine Zahlung der Abstandsgebühr

Verrechnung der Mietkaution mit ausstehender Miete

Zahlung verweigert, Abstandsgebühren zu hoch

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf

Kosten die vom Mieter NICHT gezahlt werden müssen

Mieterhöhung

Schönheitsreparaturen sind

Schönheitsreparaturen sind nicht

Heizkostenabrechnung

Ein- Umbauten durch den Mieter

Austausch eines Gasdurchlauferhitzers gegen einen Elektrodurchlauferhitzer

Mülltonnen überfüllt mit Umzugsmüll

Nebenkostenabrechnung - was darf auf den Mieter umgelegt werden

Wohnungskündigung - 5-Jahresfrist

Nach dem Verkauf einer in eine Eigentumswohnung umgewandelte Mietwohnung ( Beispiel hier 5 Jahre) beginnt die Kündigungssperrfrist nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrages sondern mit der Eintragung des ersten Eigentümers in das Grundbuch. Eine zwischenzeitliche Kündigung ist nicht wirksam.
(Amtsgericht Stuttgart, 31 C 1857/99)

Wohnungskündigung bei Schwangerschaft

Auch wenn der Vermieter den Mietern ordentlich gekündigt hat, kann er nicht per Räumungsklage auf einen Auszug bestehen, wenn die Mieterin zurzeit schwanger ist. Den Mietern ist eine Mietverlängerung von weiteren 6 Monaten zu gewähren.
(Amtsgericht Wiesbaden, 91 C 1175/99-19)

Untervermietung

Eine genehmigungspflichtige Untervermietung entsteht dann, wenn der Aufenthalt des Besuches / Gastes drei Monate überschreitet.
(Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil 12.01.1995)

Ehepartner muss nach Trennung Mietforderungen nachkommen

Zieht ein Ehepartner nach einer Trennung aus der Wohnung aus und der Mietvertrag wurde von beiden Eheleuten unterzeichnet, so muss der Partner, der die Wohnung verlassen hat, eventuellen Mietforderungen nachkommen. Es sei denn, der Vermieter kündigt den Mietvertrag ordentlich, sobald er von der Zahlungsunfähigkeit des noch in der Wohnung verbliebenen Mieters erfährt oder
unterlässt rechtsmissbräuchlich eine Kündigung.
(OLG Schleswig, Az. 13 UF 90/98)

Bundesarbeitsgericht - Umzug bei Arbeitslosigkeit

Laut Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitslose einen Umzug unverzüglich dem Arbeitsamt melden. Die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe ist die tägliche Erreichbarkeit des Erwerbslosen an Werktagen. Er ist auch verpflichtet, seine Post täglich durchzusehen. Die Aussage, die Post verspätet oder nicht durchgesehen zu haben, wird als Grund für eine Nichtverfügbarkeit nicht gewertet.

Schadensersatz von Umzugshelfern

Helfen Freunde oder Bekannte bei einem Umzug und ein Schaden wird durch Fahrlässigkeit verursacht, dann muss nach einem Urteil des Landgerichtes Aachen dieser Schaden nicht ersetzt werden, wenn nicht im Vorfeld eine Haftungsvereinbarung getroffen wurde. Es greift der stillschweigende Haftungsverzicht wenn die Helfer nicht haftpflichtversichert sind.

Wohnungskündigung wegen nicht fachmännischer Gartenpflege

Die fristlose Kündigung wegen einer nicht fachmännischen Pflege der Außenanlagen greift dann nicht, wenn im Vorfeld vereinbart wurde, dass der Garten durch den Mieter betreut wird, die Bepflanzung beziehungsweise Pflege aber nicht den Vorstellungen des Vermieters entspricht. Ist der/die Garten / Außenanlage nicht ungepflegt oder gar verwildert, gibt es keine einheitliche Vorstellung von Gartenpflege.

Wohnungskündigung wegen Nichteinhaltung der Reinigungsordnung

Eine Kündigung wegen Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgeschriebenen Reinigungsordnung (Putzen des Innenhauses / Kehrordnung im Außenbereich) ist nicht gerechtfertigt. Der Vermieter kann in diesen Fällen zu Lasten des Mieters einen Reinigungsdienst bestellen. Kommt aber selbst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung und Verurteilung mittels Gerichtsbeschluss der Mieter seinen Pflichten diesbezüglich nicht nach, ist eine Kündigung rechtswirksam.

Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter

Betritt ein Vermieter in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung, ohne dazu die Erlaubnis zu haben, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter. Dies kann auch noch sechs Wochen nach dem "unerlaubten Besuch" geschehen, weil der Mieter Zeit haben muss, sich eine neue Wohnung zu suchen.
(Landgericht Berlin, 64 S 305/98)

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages keine Zahlung der Abstandsgebühr

Hat sich der Vormieter für die Überlassung der Wohnung eine Abstandsgebühr zusichern lassen, der Nachmieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages die Zahlung verweigert, kann der Vormieter deshalb keinen Auszug aus der Wohnung verlangen.
(Landgericht Berlin, Az. 64 S 177/96, aus: GE 9/97, S 557)

Die Vereinbarung verstößt gegen das Wohnungsvermittlergesetz § 4a.

Verrechnung der Mietkaution mit ausstehender Miete

Eine Kündigung wegen noch ausstehender Mietzahlungen kann der Mieter dann abwenden, wenn er die Rückstände umgehend begleicht. Der Mieter kann allerdings die Rückstände nicht mit der Mietkaution verrechnen. Die Mietkaution steht dem Mieter erst nach der Beendigung des Mietverhältnisses zur Verfügung.
(Landgericht Berlin, 64 S 412/97)

Zahlung verweigert, Abstandsgebühren zu hoch

Wurde zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter ein Vertrag zur Übernahme von Einrichtungsgegenständen geschlossen, dann ist der Vertrag nichtig, wenn der festgelegte Betrag den Wert weit übersteigt.
(Landgericht Berlin, Az. 64 S 177/96, aus: GE 9/97, S 557)



Übersteigt der Betrag 50% des Wertes der Gegenstände, dann ist der Vertrag beziehungsweise die Vereinbarung unwirksam.
(OLG Düsseldorf, Az. 14 U 117/96)

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf

Wird dem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, der Eigenbedarf jedoch schon vor Abschluss des Mietvertrages voraussehbar war, dann ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt für die ersten 5 Jahre des Mietvertrages.
(Landgericht Berlin, 63 S 237/97)

Kosten die vom Mieter NICHT gezahlt werden müssen

Verwaltungskosten / Reparaturkosten / Kreditzinsen für Heizöleinkauf / Wartungskosten für Gegensprechanlage / Versicherungen für Umweltschäden / Reparaturkosten und Mietausfall / Zinsabschlagsteuer auf Instandhaltungsrücklagen / Portokosten / Bankgebühren / Gastankmiete / Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen / Kosten für Wach- und Schließgesellschaft.

Mieterhöhung

Die Mieterhöhung muss in schriftlicher Form erfolgen, die Ankündigung einer Mieterhöhung per Telefon reicht nicht aus. Nach Bezug der Wohnung oder nach der letzten Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete müssen mindestens 12 Monate liegen, sonst ist die Erhöhung unwirksam. Der Vermieter muss begründen, dass die von ihm verlangte Miete ortsüblich ist. Er kann sich auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigen-Gutachten oder auf drei Vergleichswohnungen berufen. Existiert vor Ort ein qualifizierter Mietspiegel, muss der Vermieter entweder auf diesen Mietspiegel zurückgreifen oder er muss die Preise dieses Mietspiegels zumindest im Mieterhöhungsschreiben mit aufführen.

Schönheitsreparaturen sind

  • Tapezieren (Wände - Decken)
  • Streichen (Wände - Decken)
  • Bei Demontage von Holzdecken die vorhandenen Bohrlöcher wieder verputzen und anschließende Streichung der Decken
  • Streichen von Türen und Türrahmen innerhalb der Wohnung
  • Streichen von Fenster und Rahmen innerhalb der Wohnung
  • Streichen der Zugangstüre zur Wohnung von innen
  • Alle baulichen Veränderungen (Türdurchbruch, entfernen von Wänden und/oder diverser Einbauten usw.), falls nicht vorher mit dem Vermieter abgesprochen und schriftlich festgehalten. Der Urzustand muss wieder hergestellt werden, falls nicht vertraglicher anders geregelt
  • Streichen von Heizkörpern
  • Demontage von Außenjalousien, falls nicht vorher abgesprochen und schriftlich festgehalten beziehungsweise vertraglich anders geregelt
  • Instandsetzung der Schäden, die durch entfernen zum Beispiel von Fliesen oder anderen Demontagen entstanden sind

Schönheitsreparaturen sind nicht

  • Außenfenster streichen
  • Zugangstüre der Wohnung zum Hausplatz hin streichen
  • Teppichböden erneuern die bereits beim Einzug vorhanden waren beziehungsweise vom Vermieter verlegt wurden
  • Erneuerung, Ersetzung oder Renovierung der Möbel, die bereits beim Einzug vorhanden waren beziehungsweise vom Vermieter eingebaut wurden, wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag eine andere Regelung festgeschrieben ist
  • Badewanne oder Duschwanne erneuern
  • Voll oder teilweise den Neuanstrich des Treppenhauses bezahlen
  • Reparaturen an Elektroleitungen wenn nicht eine Beschädigung durch anderweitige Renovierungsarbeiten selbst verursacht wurde
  • Schäden (Risse) am Putz beziehungsweise Mauerwerk
  • Instandsetzung des Holz / Parkettbodens
  • Allgemeine Abnutzungsschäden die im Laufe der Zeit entstanden sind

  • Reparaturen an Heizkörpern, Gasleitungen, Wasserleitungen, Lichtschaltern, Steckdosen oder Türschlössern

Heizkostenabrechnung

Bei der Heizkostenabrechnung kann folgendes auf den Mieter umgelegt werden:
Heiz- Brennstoffkosten, die Kosten des Betriebsstroms, Reinigungs- und Wartungskosten, Kosten der Immissionsmessung und die Kosten der Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten.

Ein- Umbauten durch den Mieter (= bauliche Veränderungen)

Für alle Um-, An- und Ausbauten, die eine wesentliche Veränderung der Wohnung nach sich ziehen oder die nicht ohne weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, benötigen Sie die vorherige schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters. Dies gilt zum Beispiel für Mauerdurchbrüche, Fußbodenbeläge, Rollläden, Öfen und Gasdurchlauferhitzer, neu eingezogene Wände oder Rundbögen an Türen.
Ausstattungen und Einrichtungen, die ohne nachhaltigen Eingriff in die Bausubstanz wieder entfernt werden können, dürfen Sie ohne vorherige Zustimmung anbringen, sofern das Anbringen fachkundig erfolgt. Einrichtungen in diesem Sinne sind etwa die Erweiterung der vorhandenen Licht- und Beleuchtungsanlage, zusätzliche Telefonanschlüsse, eine Duschwand oder auch ein Warmwasserbereiter.

Tausch Gasdurchlauferhitzers gegen Elektrodurchlauferhitzer

Wenn der Vermieter im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme einen noch gut funktionierenden Gasdurchlauferhitzer gegen einen Elektrodurchlauferhitzer tauschen möchte, muss der Mieter dieser Maßnahme nicht zustimmen.
(Landgericht Berlin, Az. 61 T 3/00)

Mülltonnen überfüllt mit Umzugsmüll

Werden die Mülltonnen vom ausziehenden Mieter mit Umzugsmüll überfüllt und die Tonnen müssen deshalb gesondert geleert werden, dann kann der Vermieter diese Kosten nicht auf den ausziehenden Mieter umlegen.
(Amtsgericht Nürnberg, Az. 29 C 1324/02)

Nebenkostenabrechnung

Welche Kosten der Vermieter vertraglich auf den Mieter umlegen darf, ist durch die zweite Berechnungsverordnung festgelegt. Aus der Anlage 3 zu § 27 der 2. Berechnungsverordnung ergibt sich ein Ausschließlichkeitskatalog, welcher die möglichen Kostenpositionen ausnahmslos bestimmt.

  • laufenden öffentlichen Lasten
  • Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung
  • Heizkosten
  • Kosten des Betriebes eines maschinellen Personen- und Lastenaufzuges
  • Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Kosten für Hausreinigung und der Ungezieferbekämpfung
  • Kosten für Gartenpflege
  • Kosten für Beleuchtung
  • Kosten für Schornsteinreinigung
  • Kosten einer etwaigen Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für den Hausmeister
  • Kosten des Betriebes einer Gemeinschaftsantennenanlage oder des Betriebes einer mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage
  • Kosten des Betriebes einer maschinellen Wascheinrichtung
  • sonstige Betriebskosten